Thies Matzen | Lübeck & Hamburg
Privatpraxis für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz)
Einzeltherapie
Bei persönlichen Krisen oder seelischen Problemen geschieht es immer wieder, dass Menschen diese belastenden Situationen nicht mehr alleine bewältigen können. Und wenn dann auch Gespräche mit Freunden oder Familie nicht mehr helfen (oder man es ihnen gar nicht erst erzählen mag), kann eine professionelle Unterstützung durch eine Psychotherapie helfen.
Eine Psychotherapie hat zum Ziel, psychische oder psychosomatische Beschwerden zu heilen oder zu lindern. Dabei kann es um Gefühle gehen, die zu intensiv, zu belastend oder zu langandauernd sind. Oder auch darum, sich nicht zu spüren, zu wenig Gefühle wahrzunehmen, oder nur durch eine Schicht oder Blase.
Meine Schwerpunkte in einer Einzeltherapie sind die Hilfe und Unterstützung bei:
- der Bewältigung von Lebenskrisen
- der Persönlichkeitsentwicklung oder Selbsterfahrung
- der Bewältigung von Ängsten/ Angststörungen oder Depressionen, Suizidalität
- Burnout-Symptomatiken und Stressbewältigung
- der Bearbeitung von psychosomatischen Beschwerden oder somatoformen Störungen
- erlittenen Traumatisierungen
- der Verarbeitung von vermuteten frühkindlichen Belastungen oder Traumatisierungen (ggfs. auch transgenerationalen Traumatisierungen)
- der besseren Selbstregulation von besonders belastenden Gefühlen
- Arbeit mit dem „inneren Kind“
- der besonderen Problematik von Angehörigen von Menschen mit psychischen Belastungen oder Krankheiten
- der besonderen Problematik von Männern in persönlichen/seelischen Krisen
- Problemen in der Beziehung/Partnerschaft (auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften)
- der Elternschaft und der sicheren Bindung zum Kind (bei leiblichen Kindern und/oder Patchwork- oder Regenbogenfamilien) (siehe Kindererziehung)
Die Häufigkeit der Sitzungen (50 Min.) wird individuell vereinbart. Die Kosten betragen 100,00 € je Sitzung. Die Abrechnung erfolgt privat, oder über eine private Krankenversicherung bzw. eine Zusatzversicherung für heilpraktische Leistungen. Die Beihilfe erstattet heilpraktische Leistungen derzeit in der Regel nicht mehr. Im Verhinderungsfall sagen Sie bitte mindestens einen Werktag vorher ab. Vereinbarte Termine werden sonst berechnet.
Eine Abrechnung über eine „außervertragliche Psychotherapie bzw. Kostenerstattung“ auf Antrag bei gesetzlichen Krankenkassen ist leider in der Regel nicht möglich.